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Sabba­tical: Sabbat­jahr in der freien Wirtschaft

Im Gegensatz zur Beschäftigung im Öffentlichen Dienst, ist ein Sabbatjahr in der freien Wirtschaft zunächst einmal nicht gesetzlich geregelt. Erfahre mehr dazu im folgenden Blogbeitrag.

Ann-Kathrin
Ratgeber
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Im Gegensatz zur Beschäftigung im Öffentlichen Dienst, ist ein Sabbatjahr in der freien Wirtschaft zunächst einmal nicht gesetzlich geregelt. Ausnahme bilden jedoch einige der größeren Unternehmen, die eine solche Auszeit bereits in ihr Programm aufgenommen haben.

Glücklicherweise ist bei dieser Entwicklung ein zunehmender Trend zu erkennen, da viele Nachwuchskräfte ihren Fokus vermehrt auf ein gutes Arbeitsklima sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance legen und Angebote wie flexible Arbeitszeiten oder eben auch Sabbaticals somit für gut qualifiziertes Personal Anreize bieten. In diesen Unternehmen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Auszeit und werden in der Durchsetzung unterstützt. Häufig können auch beim Betriebsrat Informationen zur Handhabung eines Sabbaticals im Betrieb eingeholt werden.

Individuell geregelte Sabbaticals

Leider gibt es eine solche Verankerung dieser Auszeit nicht bei jedem Unternehmen und entsprechend wird eine individuelle Regelung mit dem Vorgesetzten notwendig. Für die Verwirklichung Deines Sabbaticals ist es erforderlich, Dich gründlich vorzubereiten und Deinen Vorgesetzten von dem ganzen Unterfangen zu überzeugen. Es sollte festgehalten werden, ab wann Du in Deine Auszeit starten möchtest und wie lange Dein Sabbatjahr dauern soll. Wichtig ist zudem, dass ihr vereinbart, welches Modell sich am besten für die Finanzierung und auch im Hinblick auf Deine Sozialversicherungen eignet. Für die Planung kannst Du Dich beispielsweise an den Regelungen im Öffentlichen Dienst orientieren.

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Eine Option wäre beispielsweise, durch den Verzicht auf einen Teil Deines Gehalts einen Lohn für die Zeit Deines Sabbaticals anzusparen. Alternativ ist eine andere Idee, Überstunden und Urlaubstage auf einem Langzeitkonto anzusammeln. Daneben ist auch die Ausgestaltung Deines Sabbaticals zu besprechen und nach Möglichkeit vertraglich festzuhalten. Zudem könntest Du auch nach zusätzlichen Absicherungen wie beispielsweise einem Kündigungsschutz während Deiner Auszeit fragen und das Thema Insolvenzversicherung ansprechen. Auch bezüglich Deiner Rückkehr in das Unternehmen, bzw. in Deine alte Position solltest Du Vereinbarungen treffen und diese schriftlich festhalten.

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Da Du üblicherweise jedoch keinen rechtlichen Anspruch hast und es in wenigen Unternehmen feste Regelungen zu diesem Thema gibt, kann es natürlich besonders bei einer entsprechend hohen Auftragslage durchaus sein, dass Dein Anliegen abgelehnt wird. Sollte die Ablehnung jedoch ohne Angabe eines triftigen Grundes erfolgen, kann für Deine Argumentation in einem solchen Fall das Sabbatical eines Kollegen hilfreich sein, der in einer ähnlichen Position gearbeitet hat, da es sich in diesem Fall um eine Ungleichbehandlung handeln würde.

Deine Aussichten sind zudem generell in einem größeren Unternehmen besser, da Deine Arbeitslast hier oftmals besser abgefangen werden kann. Generell unterliegt ein Sabbatjahr in der freien Wirtschaft sowohl in der Planung als auch der Umsetzung keinen festen Regeln und hängt ganz vom jeweiligen Unternehmen ab. Lediglich im Hinblick auf minimale und maximale Dauer sind oft Grenzen gesetzt.

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